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14. Juni 2021Rathaus wieder geöffnet
18. Juni 2021Deutliche Senkung der Kindergartengebühren
Eltern zahlen in Lebach künftig zwischen 15 und 20 Prozent weniger
Im Rahmen des Gute-Kita-Gesetzes hat die Stadt Lebach nun bereits zum zweiten Mal ihre Kita-Gebühren deutlich gesenkt. Sowohl Eltern und Erziehungsberechtigte von Kindergartenkindern als auch Eltern und Erziehungsberechtigte von Krippenkindern dürfen sich über eine finanzielle Entlastung freuen. Und das bereits ab dem neuen Kindergartenjahr. Die neue Gebührenordnung wurde in der Sitzung des Lebacher Stadtrates in der vergangenen Woche einstimmig verabschiedet und tritt am 1. August 2021 in Kraft.
Damit im gesamten Stadtgebiet einheitliche Kindergartengebühren gelten, hat die Stadtverwaltung mit der KiTa gGmbH und der Caritas Verhandlungen geführt und sich mit diesen Trägern über die Anpassung der Gebühren geeinigt.
Bürgermeister Klauspeter Brill erklärt: „Nach der Reduzierung der Kindergartengebühren zu Beginn des aktuellen Kindergartenjahres können wir die Elternbeiträge nun erneut zwischen 15,22 und 20,40 Prozent senken. Das ist eine gute Nachricht für alle Familien und trägt gerade bei mehreren Kindern zu einer deutlichen, finanziellen Entlastung bei. Ich bin froh, dass es uns auch erneut gelungen ist, eine Gebührenordnung zu verabschieden, die einheitlich im ganzen Stadtgebiet Gültigkeit hat. Egal, ob die Kinder nun eine unserer städtischen Kindertagesstätten in Aschbach, Dörsdorf, Lebach, Steinbach und Thalexweiler, die Kitas in Trägerschaft der Kita gGmbH (Gresaubach, Landsweiler, Lebach) oder die Caritas-Kita in Lebach besuchen – die Betreuungskosten sind für alle Kinder gleich.
Für einen Regel-/Teilzeitplatz (6 Stunden) mussten Eltern bisher 87 Euro zahlen, ab 1. August 2021 sind es mit 72 Euro monatlich 15 Euro weniger. Vor dem 1.8.2020 kostete ein Regel-/Teilzeitplatz für das erste Kind noch 105 Euro.
Ein kurzer Tagesplatz (bis zu 8 Stunden) kostet statt bisher 116 Euro ab 1. August nur noch 95 Euro. Zum Vergleich: Im Kindergartenjahr 2019/2020 mussten Eltern für einen solchen Betreuungsplatz noch 141 Euro zahlen.
Die Kosten für einen Ganztagesplatz (bis zu 10 Stunden) betragen ab dem 1. August 117 Euro (bisher 145 Euro bzw. 175 Euro).
Für Unter-Drei-Jährige können Eltern und Erziehungsberechtigte zwischen einem Teilzeitkrippenplatz (201 Euro statt bisher 243 Euro), einem „Kurzen Tagesplatz Krippe“, der ab August 244 Euro statt bisher 296 Euro kostet, und einem Ganztageskrippenplatz (289 statt bisher 350 Euro) wählen.
Auch die Gebühren für die Betreuung des zweiten, dritten und vierten Kindes wurden deutlich gesenkt. Eine komplette Übersicht über die Kinderbetreuungskosten finden Sie auf: www.lebach.de/lebach/die-stadt/ortsrecht-satzungen